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Lexikon


Wanderbienenstand

Bienenzuchtgesetz §1(7):
Ein Wanderbienenstand ist jeder nicht unter Abs. 6 fallende Bienenstand, der insbesondere zur Nutzung einer Tracht oder zur Entwicklung der Völker zeitweise vom Heimatbienenstand an einen anderen Standplatz gebracht wurde (Wandervölker, Wanderimker oder Wanderimkerinnen)

                                                      
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