Bienenzuchtgesetz §1(1): Die Imkerei umfasst die Haltung von Bienenvölkern sowie die Bienenzucht einschließlich der Bienenköniginnenzucht ohne Rücksicht auf den Zweck und die Art der Haltung, die Anzahl der Völker und ihre Stärke.
Bienenzuchtgesetz §1(2): Es steht jeder Person frei, in Niederösterreich die Imkerei zu betreiben. Hierbei sind die Bestimmungen dieses Gesetzes einzuhalten.