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Bienenstock

Bienenzuchtgesetz §1(4):
Ein Bienenstock (Beute) ist eine für die Unterbringung eines Bienenvolkes bestimmte Einrichtung. Ein Bienenstock gilt als besiedelt, wenn er von einem Bienenvolk besetzt ist.

                                                      
Lexikon - Verweise
Synonyme:
Beute

 

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